Öffentliche Investoren

Öffentliche Investoren erhalten ihr Kapital, welches sie in Start-ups investieren können, aus (landes)staatlichen Finanzierungsquellen. Auf Bundesebene ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wesentlicher Kapitalgeber sowohl für den Fonds des High-Tech Gründerfonds wie auch für die Coparion GmbH & Co. KG.

Coparion kann als Co-Investor in gleicher Höhe wie ein Lead-Investor, der privates Kapital investiert, Finanzmittel bereit stellen. Die wirtschaftlichen wie auch vertragsrechtlichen Konditionen richten sich nach denen des Lead-Investors. Coparion kann bis zu 10 Mio. Euro in ein Unternehmen investieren, i.d.R. 0,5 bis zu 3 Mio. Euro in einer Finanzierungsrunde. Voraussetzung ist, dass das finanzierte Unternehmen nicht älter als 10 Jahre ist, KMU Status besitzt und seinen Unternehmenssitz in Deutschland hat. Zudem muss die Gesamtfinanzierung des Unternehmens gesichert sein.

Viele Bundesländer verfügen über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, die – ähnlich wie der HTGF und Coparion – mit landeseigenen Finanzmitteln in Start ups investieren können. Oftmals gibt es zwischen diesen landeseigenen Beteiligungsgesellschaften und dem HTGF sogar Kooperationsabreden gemeinschaftlich in frühen Unternehmensphasen eine Anfangsfinanzierung bereitzustellen.